Rechtsanwalt Sven Reissenberger
Rechtsanwalt Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund
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Über Rechtsanwalt Sven Reissenberger
Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreibt seit 1996 in der Innenstadt von Dortmund seine Kanzlei mit den Schwerpunkten im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragrecht und Versicherungsrecht. RA Reissenberger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Es handelt sich hier um eine Einzelkanzlei mit mehreren Angestellten und Auszubildenden. Die Mandanten profitieren deshalb davon, dass sämtliche Mandate persönlich von Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreut werden und eine umfassende sowie ganzheitliche, die einzelnen Rechtsgebiete überschreitende Beratung und Interessenvertretung gegeben ist, wie sie Ihnen nur ein Einzelanwalt bieten kann, der über ständige Praxiserfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten verfügt und diese auch immer weiter vertieft. Sie werden daher umfassend beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von Rechtsanwalt Sven Reissenberger vertreten. Im Bedarfsfall ist eine Online-Abwickung der Rechtsfälle möglich. Die Praxis ist mit modernster EDV ausgestattet.
Zu den einzelnen Rechtsgebieten:
Im Verkehrsrecht erfolgt nach einem Verkehrsunfall die Unfallregulierung mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aller Art. Dabei handelt es sich hauptsächlich um den Reparaturschaden, den Nutzungsausfall, die Mehrwertsteuer, die Schadenspauschale und die Wertminderung. Darüber hinaus werden bei Körperverletzungen auch Schmerzensgeld eingefordert.
Im Arbeitsrechtsverfahren wird nach einer Kündigung im Regelfall die Kündigungsschutzklage mit allen zu beachtenden Nebenforderung erhoben, um dem Mandanten die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses oder aber eine hohe Abfindung zu ermöglichen. Hier ist sehr häufig besondere Eile geboten, weil die Klagefrist nur drei Wochen nach Kündigungszugang abläuft aber auch in Lohn- oder Gehaltsklagen oftmals tarifliche Ausschlüsse bestehen, die den an sich bestehenden Anspruch wegfallen lassen.
In einer Familiensache werden regelmäßig die Scheidung durchgeführt und die Folgeprobleme geklärt. Anfänglich sind im Zuge der Trennung oftmals die Fragen nach Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu erfassen und geltend zu machen oder aber auch abzuwehren. Sodann stellen sich Fragen nach der elterlichen Sorge bzw. dem Sorgerecht und dem Umgang bzw. dem Umgangsrecht. Ferner ist zu bestimmen, welcher Ehegatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten soll. Nach der Scheidung stellen sich dann ggfs. die Fragen nach dem Zugewinnausgeich, wozu der Zugewinn eines jeden Ehegatten zuvor ermittelt werden muss. Wird der Zugewinnausgleich nicht gezahlt, wird die Zugewinnausgleichsforderung vor dem Familiengericht eingeklagt. Der Hausrat sowie die eheliche Wohnung sind bis dahin aufgeteilt. Ggfs. muss dann auch hier geklagt werden. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen mit der Scheidung im so genannten Scheidungsverbund geklärt.
Rechtsanwalt Reissenberger überprüft und entwirft Verträge sowie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aller Art.
Im Mietrecht werden oftmals Mietminderungsfälle wegen Mietmängeln, wie z. B. Schimmel, Nässe, Zugluft, Lärm, Gestank, etc. … auf der einen Seite sowie die Zahlungsklage und Klagen auf Räumung und Herausgabe der Wohnung wegen Zahlungsverzuges oder mietwidrigen Verhaltens des Mieters auf der anderen Seite betrieben, der eine Kündigung nicht akzeptiert.
In Versicherungssachen werden regelmäßig gegen die Versicherungen die Versicherungsleistungen in den einzelnen Versicherungssparten geltend gemacht, wenn diese die Leistung aufgrund vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen oder aus angeblichen materiellen Gründen nicht erbringen bzw. nicht zahlen.
Sämtliche Klagen können auch im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) betrieben werden.
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