Fachanwalt für Strafrecht in Köln: C.Weber (Rechtsanwalt und Strafverteidiger)
Rechtsanwalt Luxemburger Str. 292, 50937 Köln
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Über Fachanwalt für Strafrecht in Köln: C.Weber (Rechtsanwalt und Strafverteidiger)
Die Fachanwaltskanzlei für Strafrecht liegt an der Luxemburger Str. in Gerichtsnähe zum Amtsgericht Köln und Landgericht Köln. Rechtsanwalt und Strafverteidiger C.Weber ist ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig (im Bereich der Pflichtverteidigung auch als Pflichtverteidiger), um den Mandanten die bestmögliche Verteidigung zu bieten. Speziell in Strafverfahren ist es ratsam möglichst frühzeitig (z.B. ab Erhalt einer polizeilichen Vorladung/ Kenntnis der eigenen Stellung als Beschuldigter/ Hausdurchsuchung/ Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei) einen Strafverteidiger zu beauftragen, damit dieser im Sinne des Mandanten Einfluss auf das Strafverfahren nehmen kann. Der juristische Laie ist in der Regel überfordert, sobald er Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gegenübersteht. Selbstverständlich werden sämtliche Angelegenheiten von Strafverteidiger Weber vertrauensvoll behandelt. Unter anderem berät und vertritt Fachanwalt Weber seine Mandanten im Jugendstrafrecht (Strafrecht für Jugendliche und Heranwachsende), Betäubungsmittelstrafrecht/Drogenstrafrecht (Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Anbau von BtM usw.), Internetstrafrecht/Computerstrafrecht (z.B. Besitz von Kinderpornographie/ Herstellung von Kinderpornografie/ Verbreitung von Kinderpornographie illegaler Schriften/Dateien/ Pornographie/Pornografie/Besitz und Verbreitung pornografischer Schriften, § 184 b StGB, Jugendpornographie, § 184 c StGB), bei Gewalt- und Vermögensstraftaten ( wie z.B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Sexualstrafrecht/Sexualstraftaten (sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, exhibitionistische Handlungen), Raub, schwerer Raub, Erpressung, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Einbrüche, Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug), Verkehrsstrafrecht (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/"Fahrerflucht"), Nachstellung ("Stalking") und allen übrigen Straftaten. Auch im Bereich der Pflichtverteidigung werden Mandate übernommen, so dass Verteidiger Weber also auch als Pflichtverteidiger auftritt. Mehr Informationen zur Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Köln finden Sie auf der Homepage www.RA-C-Weber.de (homepage rechts unter "Kontakt" zum Anklicken).
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