Rechtsanwältin Monika Luchtenberg
Rechtsanwalt Burgplatz 21-22, 40213 Düsseldorf
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Über Rechtsanwältin Monika Luchtenberg
TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSMANAGEMENT
Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer umfassenden und möglichst außergerichtlichen Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dies sind in erster Linie der Unterhalt, der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern, die Wohnverhältnisse, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Das von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von mir vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.
Bereits in einem sehr frühen Stadium meiner anwaltlichen Tätigkeit zeige ich Wege und Lösungen für ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis auf und erarbeite auf dieser Grundlage im Zusammenwirken mit meinen Mandanten ein darauf maßgeschneidertes Lösungskonzept für eine umfassende außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Langjährige anwaltliche Erfahrung hat bestätigt, daß Parteien, die es schaffen, einen "Rosenkrieg" mit Hilfe kompetenter Anwälte zu vermeiden und bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung zu einer umfassenden Trennungs- und gegebenenfalls Scheidungsfolgenvereinbarung zu gelangen, sehr viel schneller wieder zu mehr Lebensqualität und -freude zurückfinden.
Demgegenüber läßt sich bei Parteien, die nervenzehrende langjährige streitige gerichtliche Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen führen, am Ende oft nicht einmal mehr feststellen, ob und daß wenigstens die obsiegende Partei als wirklicher Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht, geschweige denn, daß das mehr Erreichte es wirklich wert war, dafür schlimmstenfalls eine jahrelange streitige Auseinandersetzung durch zwei Instanzen zu führen.
Es gibt bedauerlicherweise Konstellationen, in denen es nicht möglich ist, eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen. In diesen Fällen sind Gerichtsverfahren unter Umständen nicht vermeidbar. Selbstverständlich übernehme ich in solchen Fällen auch die Prozeßvertretung meiner Mandanten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz bei dem zuständigen Oberlandesgericht.
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